Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domoforce DocuWare Konnektor “domoconnect”

Für die zwischen uns, der Domoforce GmbH („domoforce“) und den Kunden bestehende Vertragsbeziehung („Vertragsverhältnis“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden von uns per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der AGB gesondert hingewiesen.

Abweichende Bedingungen des betreffenden Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 1 Grundsätze

(1) Wir, die Domoforce GmbH, Zollstockgürtel 57 – 67, 50969 Köln, („domoforce“) sind Betreiber der Webseite domoforce.de.

(2) Auf domoforce.de bieten wir unseren Kunden gegen Entgelt den „Domoforce DocuWare Konnektor“ an. Diese Schnittstelle zwischen DocuWare und dem DOMUS CRM & ERP ermöglicht eine nahtlose Integration für das Dokumentenmanagement und optimierte Geschäftsprozesse durch Übertragung von Dokumenten aus DocuWare an DOMUS.

(3) Kunden können alle natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften sein, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und damit unbeschränkt geschäftsfähig sein.

(4) Die Kunden sind verpflichtet, bei der Nutzung von domoforce.de die geltenden Gesetze zu befolgen.

§ 2 Zugang zum Domoforce DocuWare Konnektor

Die Nutzung des Domoforce DocuWare Konnektor auf domoforce.de setzt eine Registrierung unter Zustimmung zu diesen AGB voraus. Der Vertragstext kann vom Kunden jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, unter dem im Footer auf der Startseite von domoforce.de angebrachten Button „AGBs“ aufgerufen, ausgedruckt und heruntergeladen werden.

§3 Leistungen

(1) domoforce bietet auf domoforce.de Kunden mit dem Domoforce DocuWare Konnektor die Möglichkeit, Dokumente aus DocuWare an das DOMUS CRM & ERP zu übertragen.

(2) Hierzu stellt domoforce dem Kunden während der jeweiligen Vertragslaufzeit den Domoforce DocuWare Konnektor in der jeweils aktuellen Version über das Internet (unter domoforce.de) entgeltlich zur Verfügung.

(3) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang des Domoforce DocuWare Konnektors ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung von domoforce, abrufbar unter: https://domoforce.de/domoconnect-nahtlose-integration-von-domus-und-docuware/

(4) domoforce beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Fehler des Domoforce DocuWare Konnektors. Ein Fehler liegt dann vor, wenn de Domoforce DocuWare Konnektor die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung des Domoforce DocuWare Konnektors unmöglich oder eingeschränkt ist.

(5) domoforce entwickelt den Domoforce DocuWare Konnektor laufend weiter und wird dieses nach eigenem Ermessen durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

§ 4 Vertragsschluss zwischen Kunde und domoforce, Abwicklung

(1) Zur Inanspruchnahme der über den Domoforce DocuWare Konnektor unter domoforce.de angebotenen Leistungen von domoforce kann der Kunde durch das Anklicken des Buttons „Abonnieren“ die von domoforce angebotene Leistung in Anspruch nehmen. Neben der mit dem Abschluss des Abonnements verbundenen monatlichen Grundgebühr kommt zudem ein Einzelvertrag über jedes von dem Kunden über die von domoforce angebotene Schnittstelle übertragene Dokument zustande.

(2) Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden für den Fall der Inanspruchnahme der von domoforce mittels des Domoforce DocuWare Konnektorangebotenen Leistung nicht zu.

§ 5 Nutzungsrechte des Kunden

(1) domoforce räumt dem Kunden gegen Zahlung der in § 6 geregelten Entgelte das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, den Domoforce DocuWare Konnektor während der Dauer der Vertragslaufzeit bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde ist dazu berechtigt, auf den Domoforce DocuWare Konnektor per Internetbrowser unter domoforce.de zuzugreifen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Domoforce DocuWare Konnektor Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung des Domoforce DocuWare Konnektors wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet. Vorstehendes gilt auch im Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens des Kunden. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Kunden.

§ 6 Vergütung, Laufzeit, Zahlungsbedingungen

(1) Zur Inanspruchnahme der auf domoforce.de mittels des Domoforce DocuWare Konnektors angebotenen Leistungen hat der Kunde eine Vergütung wie folgt an domoforce zu zahlen:

  • eine (jeweils monatlich im Voraus zu zahlende) monatliche Grundgebühr in Höhe von EUR 99,00, sowie
  • eine (jeweils monatlich nach Nutzung abgerechnet) Gebühr von EUR 0,10 je Einzelabruf eines Dokumentes über den Domoforce DocuWare Konnektor.

Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate. Das Vertragsverhältnis kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit sowie jederzeit nach deren Ablauf jederzeit zum Ende des Kalendermonats (unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat) gekündigt werden. Sie verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht unter Beachtung der o.g. Kündigungsfrist gekündigt wird. Im Falle der Kündigung entfällt die monatliche Grundgebühr ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Die Vergütung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdiensteanbieter Stripe Payments Europe, Ltd. (“Stripe”). domoforce bleibt ungeachtet dessen zuständig für allgemeine Kundenanfragen. Die AGB von Stripe können unter https://stripe.com/de/legal eingesehen werden.

§ 7 Haftung

(1) domoforce haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit domoforce, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet domoforce für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von domoforce. Im Übrigen ist die Haftung von domoforce ausgeschlossen.

(2) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch domoforce und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

(3) Eine Haftung für Folgen technischer Mängel (vgl. § 7) – gleich welcher Art und aus welchem Grund – ist ausgeschlossen.

(4) Soweit über domoforce.de eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet domoforce weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet domoforce nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

§ 8 Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Domoforce DocuWare Konnektors

Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Es ist nicht möglich, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen („technische Mängel“). Daher übernimmt domoforce keine Garantie für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Domoforce DocuWare Konnektors und der vorgehaltenen technischen Systeme und kann diese auch nicht gewährleisten.

§ 9 Datenschutz

(1) Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) wird domoforce ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden.

(2) Personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten des Kunden für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote von domoforce bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

(3) Die personenbezogenen Daten des Kunden, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote von domoforce zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden zunächst ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Nutzungsdaten wird domoforce darüber hinaus für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Telemedien zur Erstellung von Nutzungsprofilen unter Verwendung von Pseudonymen verwenden. Die Kunden sind berechtigt, dieser Nutzung ihrer Nutzungsdaten zu widersprechen.

§ 10 Schriftform, anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit domoforce abzuschließenden Vertrages übermittelt werden, müssen zumindest in Textform erfolgen. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Kunden sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten bei der Anmeldung des Kunden von diesem angegeben worden sind.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen domoforce und dem betreffenden Kunden einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 11 Salvatorische Klausel

(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

(2) Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.