15. August 2026 · domoforce

Nachtrag zum Mietvertrag: Wann Änderungen etwas kosten dürfen

Ein Nachtrag zum Mietvertrag entsteht fast immer auf Wunsch der Mieterseite: Der Partner soll mit in den Vertrag, eine Mitmieterin zieht aus der WG aus, der Nachname ändert sich nach der Hochzeit, ein Untermieter soll einziehen. Für die Verwaltung heißt das jedes Mal: prüfen, formulieren, abstimmen, unterschreiben lassen, ablegen. Die Frage liegt auf der Hand: Darf dieser Aufwand etwas kosten?

Worum es geht

Ein Nachtrag ist eine einvernehmliche Vertragsänderung. Beide Seiten müssen zustimmen; ein Anspruch des Mieters auf eine Wunschänderung (etwa den Austausch einer Vertragspartei) besteht grundsätzlich nicht. Die Verwaltung handelt dabei für den Vermieter und entscheidet nach dessen Vorgaben.

Eine wichtige Ausnahme: Bei der Untervermietung eines Teils der Wohnung kann der Mieter nach § 553 BGB einen Anspruch auf Erlaubnis haben, wenn er ein berechtigtes Interesse hat (etwa wirtschaftliche Gründe). Für diesen Fall sieht das Gesetz als Ausgleich einen Untermietzuschlag vor, wenn die Überlassung dem Vermieter sonst nicht zumutbar wäre (§ 553 Abs. 2 BGB).

Was darf die Verwaltung berechnen?

Hier lohnt ein genauer Blick, denn die Rechtsprechung unterscheidet nach dem Wie:

  • Starre Gebührenklauseln im Formularmietvertrag (“Für jede Vertragsänderung fallen X Euro an”) halten der AGB-Kontrolle häufig nicht stand und sind nach Ansicht vieler Gerichte unwirksam (§ 307 BGB, unangemessene Benachteiligung).
  • Individuell vereinbarte Pauschalen für eine konkrete Wunschänderung sind dagegen möglich: Der Mieter bittet um die Änderung, die Verwaltung nennt vorab den Aufwandspreis, der Mieter stimmt zu.
  • Zur Höhe geben Rechtsprechungsübersichten eine Richtschnur: Beträge im Bereich von etwa 50 bis 80 Euro wurden von Gerichten teils akzeptiert, deutlich dreistellige Pauschalen (etwa 150 Euro) dagegen verworfen. Eine feste Grenze gibt es nicht, Maß und Transparenz entscheiden.
  • Vorsicht bei Anspruchsfällen: Wo der Mieter einen gesetzlichen Anspruch hat (Untermieterlaubnis nach § 553 BGB), ist für die Erlaubnis selbst Zurückhaltung geboten; das Gesetz sieht dort den Untermietzuschlag als Ausgleich vor.

Kurz: Nicht die Gebühr an sich ist das Problem, sondern die starre Klausel. Die saubere Form ist das transparente Einzelangebot vor der Leistung.

Der effiziente Ablauf: Angebot, Zahlung, Nachtrag

Mit domopay wird genau dieses Muster zum Standard:

  1. Leistung im Katalog auswählen: Vertragsnachträge (Namensänderung, Mieterwechsel, Zusatzvereinbarungen) stehen als Sonderleistungen im fertigen Katalog, Preis frei anpassbar.
  2. Zahlungslink senden: Der Mieter erhält mit dem Angebot den Link und zahlt online, per Karte, Apple Pay, Google Pay, SEPA oder Klarna. Seine Zahlung ist zugleich die klarste Form der Zustimmung zum genannten Preis.
  3. Rechnung und Beleg automatisch: Rechnung nach § 14 UStG plus Empfangsbeleg versendet domopay von selbst, auf Wunsch mit DATEV-Export.
  4. Nachtrag erstellen: Nach Zahlungseingang wird der Nachtrag ausgefertigt und zur Unterschrift gebracht.

Häufige Fragen

Hat der Mieter Anspruch auf einen Nachtrag? Auf Wunschänderungen wie den Austausch einer Vertragspartei grundsätzlich nicht; das ist eine einvernehmliche Entscheidung. Ein Sonderfall ist die Teil-Untervermietung: Hier kann nach § 553 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis bestehen.

Ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr im Mietvertrag wirksam? Als vorformulierte Klausel im Formularmietvertrag nach Ansicht vieler Gerichte nicht (§ 307 BGB). Der sichere Weg ist die individuelle, transparente Vereinbarung im konkreten Einzelfall, bevor die Arbeit beginnt.

Welche Höhe ist vertretbar? Rechtsprechungsübersichten nennen akzeptierte Beträge im Bereich von etwa 50 bis 80 Euro, während rund 150 Euro verworfen wurden. Verbindlich ist das nicht; für den Einzelfall hilft nur Rechtsberatung.

Was ist mit der Haustier-Erlaubnis als Nachtrag? Für die Tierhaltung gelten eigene Regeln, dazu gibt es einen eigenen Ratgeber zur Tierhaltegenehmigung.

Fazit

Nachträge sind planbarer Aufwand auf Wunsch der Mieterseite: kein Fall für starre Klauseln, aber ein guter Fall für das transparente Einzelangebot mit Zahlung vorab. Wie viel solche Vorgänge übers Jahr ausmachen, zeigt der Umsatzrechner. Der fertige Leistungskatalog wartet im domopay Starter-Tarif, 0 € Grundgebühr.

Quellen: mietrecht.org: Kosten für Änderung im Mietvertrag, ERGO Rechtsportal: Bearbeitungsgebühr für Mietvertrag, mietrechtslexikon.de: Bearbeitungsgebühr, § 553 BGB (gesetze-im-internet.de). Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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